Am 03.11.2025 um 10:10 schrieb Ingo Tessmann über PhilWeb:


Am 02.11.2025 um 17:46 schrieb Claus Zimmermann über PhilWeb <philweb@lists.philo.at>:

Aus der Unverständlichkeit. Was ist bspw. mit „objektiven Gründen“ gemeint? Sind Gründe nicht subjektiv und Ursachen objektiv?

Das ist doch mit einem ganz kleinen bisschen guten Willen verständlich. Ein subjektiver Grund zum essen wäre, daß ich Hunger habe. Ein objektiver Grund, A etwas zu essen zu geben wäre, daß er, für mich Objekt unter Objekten, Hunger hat. Objektive Gründe sind solche, die von meiner persönlichen Befindlichkeit unabhängig sind.
Man kann sagen: die subjektive Seite besteht in der Bedeutung, die das für mich und mein Handeln hat. Gut, falls es so gemeint ist, kann man es wie jede Ausdruckskonvention akzeptieren.

Moin Claus,

ja, so könnte gedacht werden. Aber gehören Gründe nicht zu Begründungen und ist objektivierter Hunger nicht Ursache im Organismus, der zum Essen drängt? Gründe sind im Sprachhandeln intersubjektiv, während Ursachen im Stoffwechsel des Organismus objektivierbar sind. Gründe und Ursachen bzw. Intentionen und Kausalitäten gehen über in die Unterscheidung von Verstehen und Erklären bzw. Handlung und System. Aber Handlungstheorien gibt es viele. Wie wäre es mit einem axiomatischen Ansatz, wie von Lagier vorgeschlagen, auf den Bezug genommen wird in:

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/94353/1/sachunterricht_volume_0_5376.pdf

(i) Handlungen sind Vorkommnisse in der physischen Welt und können sie beeinflussen.
(ii) Handlungen werden relevant beschrieben.
(iii) Handlungen können als Körperbewegungen identifiziert werden.
(iv) Gleiche Körperbewegungen können je nach vorliegenden Umständen zu unterschiedlichen Handlungen gehören.
(v) Realisationen derselben generischen Handlung können durch unterschiedliche Körperbewegungen erfolgen.
(vi) Akteure besitzen über Handlungen, die sie selbst ausführen, privilegiertes Wissen.
(vii) Normalerweise fällt es einem Akteur leicht zu erkennen, welche Handlungen Andere ausführen.
(viii) Akteure attribuieren Handlungen Anderer meist ohne Berücksichtigung von deren eigenen Beweggründen und schreiben ihnen Verantwortlichkeit zu.
(ix) Eine Handlung ausführen heißt, eine Veränderung in der physischen Welt hervorbringen.
(x) Überwiegend führen Handlungen zu multiplen Folgen, die weitgehend für einen Akteur unvorhersehbar sind.

Das Fazit: „Zwei Argumentationslinien scheinen sich nach der von uns vorgelegten Inspektion handlungstheoretischer Ansätze abzuzeichnen: (1) Es ist bislang nicht gelungen, Handlungen zu individuieren. (2) Alle Vorschläge zur Lösung dieses Problems wandeln es in ein Mehrskalenproblem, das die Differenz von Mensch und Tier in Hinsicht auf das Handeln einebnet."

IT


Tag Ingo,

Das kommt mir so vor, als ob Handlungen untersucht würden wie Meteoriten. Dabei wissen wir doch, was wir damit meinen. Die Bedeutung des Worts "Handeln" ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern unser Werk. Wie bei den meisten umgangssprachlichen Ausdrücken ist sie nicht eindeutig, biegsam, keine Zwangsjacke und kann der Gesprächssituation angepasst werden.
Wir würden sie vor allem als Gegensatz zum Geschehen auffassen, das einfach ohne unser Zutun passiert (Verdoppelung), ohne dass jemand dafür verantwortlich gemacht werden kann. Die Lawine wäre ein Geschehen, die Sicherung oder ihre bewusste Unterlassung eine Handlung. Zur Handlung gehört eine Absicht, vielleicht ein Plan oder Intentionalität, akademisch ausgedrückt. Man nimmt in Gedanken ein Ziel vorweg und realisiert es dann physisch. Die Absicht bezieht sich dann nur aufs Ziel, nicht auf die einzelnen Realisierungsschritte. Bei einfachen Handlungen wie Körperbewegungen unterscheiden wir nur ausnahmsweise zwischen wollen und tun (steht, glaube ich, sinngemäß irgendwo bei Wittgenstein). Wenn jemand sagen würde "Ich wollte die Hand heben und war weder gefesselt, noch gelähmt, noch sonst in einer Ausnahmesituation, aber es gelang mir nicht" würden wir das nicht verstehen. Während es völlig verständlich ist, zu sagen, daß das Ziel verfehlt wird. Dennoch bleibt auch die einfache Körperbewegung als Handlung zurechenbar, wenn sie der Realisierung eines Ziels diente. Im Gegensazu zu einem Reflex z.B.

Claus





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