Damit wir uns ein begründetes Urteil über das Verhalten einer Person A erlauben können, darf es also kein urteils-relevantes Geheimwissen geben.
"wir", das sind die Gerichtspersonen, richtig
Um den Term "relevantes Geheimwissen" zu klären, versuche ich diesen wie folgt umzuformulieren: "Es existiert kein Wissen, über welches die Person A verfügt, die Öffentlichkeit aber nicht, und das, falls es die Öffentlichkeit wissen würde, ihr Urteil über die Person A verändern würde".
Ist es nicht "ein" statt "kein"? Wenn "ein", dann ok.
Öffentlichkeit ist hier die Gesamtheit aller außenstehenden Individuen, also praktisch alle anderen Menschen.
Es genügt das Gericht, die Geschworenen und damit "das Volk".
Wie man sieht, könnte man das auch so umformulieren, dass alles Wissen in eines der folgenden drei Kategorien fallen muss: 1. Entweder das Wissen ist auch der Person A unbekannt, 2. Oder das Wissen ist öffentlich Zugänglich, 3. Oder das Wissen würde, wenn die Öffentlichkeit davon wüsste, sowieso nichts an ihren Urteil ändern. Der Fall (1) ist natürlich trivialerweise das Unbekannte. Es ist eine Konstante des menschlichen Lebens, nicht allwissend zu sein. Der Fall (2) ist ebenfalls trivial. Die wichtigste Klausel scheint somit die Nummer (3) zu sein. Die Frage lautet jetzt "Ist alles Geheimwissen wirklich irrelevant für die Urteilsbildung der Öffentlichkeit?"
Nein, nur ein Teil des Geheimwissens ist relevant für die Urteilsbildung.
Paradoxerweise könnte die Haltung eines wahren Philosophen zu dieser Frage sein, sie unbeantwortet zu lassen.
Sie in der Schwebe zu halten,
Warum? Nicht einmal als nicht-wahrer Philosoph habe ich diese
Haltung.
da er nie genau wissen kann, ob es nicht ein Geheimnis gibt, dass das Verhalten der anderen Person als gerechtfertigt erscheinen lässt.
Ist dass Nicht-Wahr-Haben-Wollen so ein Hemmnis, die Wahrheit zu
sagen, das Geheimnis zu behalten. Ist das Nicht-Wahr-Haben-Wollen
dann Teil des Geheimnisses? Der Stolz?
Oder habe ich gar nichts verstanden?
JH