Am 10.08.25 um 18:34 schrieb Rat Frag über PhilWeb

einiges über eine Situation, die vorkommen könnte, es ist also eine Art Gedankenexperiment. Als Dummy schaue ich gerne die Verhöre der amerikanischen Detektive, die sozusagen Zuarbeiter oder Hilfswissenschaftler für die Staatsanwälte sind. Die Täter haben gewöhnlich ein Geheimwissen, das hervorgekehrt werden soll, also habe ich eine gute Voraussetzung mit diesem Wort.
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> Zur Beurteilung des Verhaltens eines Menschen ziehen wir nicht ausschließlich sein Verhalten heran, sondern betrachten auch die Gründe und Motive, die eine Person für ihre Handlungen hat.
Es geht den Detektiven nur um den Tathergang. Sie sagen oft, dass der Täter ein guter Mensch ist, und er mit der Sprache herausrücken sollte, was ihm als vorteilhaft vorgekaukelt wird. Das Beurteilen und Verurteilen ist eine Sache für andere und für danach. Dass es Personen gibt, die umgekehrt vorgehen ist offensichtlich.
Damit wir uns ein begründetes Urteil über das Verhalten einer Person A
erlauben können, darf es also kein urteils-relevantes Geheimwissen
geben.

"wir", das sind die Gerichtspersonen, richtig

Um den Term "relevantes Geheimwissen" zu klären, versuche ich diesen
wie folgt umzuformulieren:
"Es existiert kein Wissen, über welches die Person A verfügt, die
Öffentlichkeit aber nicht, und das, falls es die Öffentlichkeit wissen
würde, ihr Urteil über die Person A verändern würde".

Ist es nicht "ein" statt "kein"? Wenn "ein", dann ok.

Öffentlichkeit ist hier die Gesamtheit aller außenstehenden
Individuen, also praktisch alle anderen Menschen.

Es genügt das Gericht, die Geschworenen und damit "das Volk".

Wie man sieht, könnte man das auch so umformulieren, dass alles Wissen
in eines der folgenden drei Kategorien fallen muss:
1. Entweder das Wissen ist auch der Person A unbekannt,
2. Oder das Wissen ist öffentlich Zugänglich,
3. Oder das Wissen würde, wenn die Öffentlichkeit davon wüsste,
sowieso nichts an ihren Urteil ändern.

Der Fall (1) ist natürlich trivialerweise das Unbekannte. Es ist eine
Konstante des menschlichen Lebens, nicht allwissend zu sein. Der Fall
(2) ist ebenfalls trivial.

Die wichtigste Klausel scheint somit die Nummer (3) zu sein.

Die Frage lautet jetzt "Ist alles Geheimwissen wirklich irrelevant für
die Urteilsbildung der Öffentlichkeit?"

Nein, nur ein Teil des Geheimwissens ist relevant für die Urteilsbildung.

Paradoxerweise könnte die Haltung eines wahren Philosophen zu dieser
Frage sein, sie unbeantwortet zu lassen. 
Sie in der Schwebe zu halten,

Warum? Nicht einmal als nicht-wahrer Philosoph habe ich diese Haltung.

da er nie genau wissen kann, ob es nicht ein Geheimnis gibt, dass das
Verhalten der anderen Person als gerechtfertigt erscheinen lässt.

Ist dass Nicht-Wahr-Haben-Wollen so ein Hemmnis, die Wahrheit zu sagen, das Geheimnis zu behalten. Ist das Nicht-Wahr-Haben-Wollen dann Teil des Geheimnisses? Der Stolz?

Oder habe ich gar nichts verstanden?

JH