so wie Waldemar schreibe ich:
Oh Schreck, ich habe drei Sachen vergessen zu schreiben:
Wäre Friedrich Nietzsche von Philweb ausgeschlossen worden? Oder hätte ihn die Drohung auch noch angefeuert?
Zweite Sache, immer mit "man": Es ist in der Rechtsprechung bekannt: Man darf den Beschuldigen nicht als Kriminellen bezeichnen. Man sagt das Wort Lügner nicht. Man sagt nur "Der Satz entspricht nicht der Wahrheit." Anders gesagt: Man kann lügen so viel man will, und dadurch wird man keineswegs zum Lügner. Aber der "Nicht-Wahrheitssprecher" fühlt sich misshandelt, verleumdet, und beleidigt, wenn ihm gesagt wird, er sein ein Lügner. Er dürfte so bezeichnet werden, nach der Verurteilung bis zu seinem Strafende. Sehe ich das falsch? Also dürfte man dem Beleidigenden nicht sagen, er sei Beleidiger. Ist das alles Wortklauberei? KJ hatte schon mal das Wort gesagt. Darf man sagen: "Er hat beleidigt", wenn niemand sich meldete? Wenn also gilt: Wo kein Kläger, kein Richter?
Es gibt ja noch die Möglichkeit des Geusenworts, und Wh könnte
sagen: Ja, ich bin ein Ketzer, ein Abtrünniger des "normalen"
Sprachgebrauchs. Übrigens bin ich das auch.
JH