Am 05.11.22 um 19:28 schrieb Rat Frag über PhilWeb:
  Am Sa., 5. Nov. 2022 um 14:24 Uhr schrieb Ingo
Tessmann über PhilWeb
 <philweb(a)lists.philo.at>at>:
  was mich irritiert, ist, dass ihr Möglichkeiten
höher zu bewerten scheint als Tatsachen und Verkehrsgefährdungen unterschiedlich bewertet.
 Da gibt es nichts zu verstehen.
 Es geht weder um einen Einzelfall, in dem dann spezielle Umstände
 gefunden werden können, noch geht es um Möglichkeiten.
  Es kommt doch wesentlich auf die Häufigkeit von
Behinderungen an; denn im Gegensatz zu Falschparkenden können Protestbehinderungen
 vernachlässigt werden, da Ausnahmen bekanntlich die Regel bestätigen. 
 Falschparker
sind ebenfalls ein Problem. Natürlich. 
Sowohl Falschparker als auch Sitzblockaden werden geahndet. Die 
Rechtsprechung war da in der Vergangenheit sehr konsistent. Mir ist kein 
Fall bis zum 4.11.2022 bekannt, wo eines der beiden Vergehen mit 
Freiheitsentzug bestraft wurde. Am 4.11.2022 sind zumindest in Bayern 
die Masken dahin gefallen, dass das reformierte BayPAG politisch 
verwendet wird. Illegalle Spaziergänger rechtsnationaler Gruppierungen, 
die Strassen blockieren werden laufen gelassen und Sitzblockaden von 
Klimaaktivisten mit 30 Tagen Gewahrsam ohne Urteil im Schnellgericht 
geahndet. Obwohl das Bundesverfassungsgericht Urteile zu Sitzblockaden 
verfasst hat und sogar Straffreiheit im Einzelfall für möglich hält. 
Unabhängig von Einzelfällen ist im Grunde bis zum 4.11.2022 die 
Rechtslage klar gewesen.
Nun hat die bayerische Polizei klar gemacht, dass sie aus den gleichen 
Grünen auch Falschparker in Gewahrsam nehmen kann um Falsch parken zu 
verhindern.
Grüße,
Arnold