Am 15. April 2018 um 15:30 schrieb Claus Z. :
Zur Gewaltenteilung: Sie wird nicht dadurch
durchbrochen, daß das
Verfassungsgericht die Vereinbarkeit einfacher Gesetze mit der Verfassung
überprüft.
Unter gewissen Voraussetzungen. Nämlich wenn die Verfassung explizit
oder implizit die Vorschrift enthält, dass kein Gesetz im Widerspruch
zur Verfassung erlassen werden kann.
Das ist keineswegs Usus, wie ein Blick in andere Verfassungen zeigt.
Ein Gericht könnte auch einen Widerspruch zwischen einem Gesetz und
verfassungsmäßigen Rechten feststellen und dann dieses Problem mit
freundlicher Aufforderung zur Klärung an das Parlament zurückschicken.
In einigen Ländern ist es so, dass das Verfassungsgericht de facto
eigenes Recht setzt und damit sogar regierungsarbeit betrebt. Siehe
Deutschlands EU-Politik und das Bundesverfassungsgericht.
Gewaltenteilung setzt voraus, dass sich die Gewalten gegenseitig
überwachen. Wenn eine Gewalt eindeutig alle übrigen dominiert, dann,
so könnte man argumentieren, übt eigentlich sie die Herrschaft aus.
Auch wenn sie diese Herrschaft nur unter sehr speziellen Bedingungen
ausüben kann.
Ob es Gesetze gibt, die überall befolgt werden,
scheint mir eine
Tatsachenfrage und damit kein Thema für eine Disziplin zu sein, die Gedanken
ordnen soll.
Guter Einwand, Punkt für dich.
Das würde allerdings deskriptive Ethik aus der Philosophie
ausschließen - und eigentlich, seien wir ehrlich, Ethik an sich aus
der Ethik verdammen.
Eine "Verrechtlichung der Menschlichkeit",
die nicht
ins Detail geht, hätte vielleicht ganz gute Chancen auf allgemeine Anerkennung.
Sofern wir rein empirisch argumentieren:
Die gibt es schon. Zum Beispiel in Form der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte oder anderen "Spezialprojekten" (Weltethos, Erklärung
der Menschenpflichten usw.).
Nur scheint es einigen Herrschenden nicht ganz zu passen...
Fragt man z.B. "Möchtest du, daß dir westliche
Konzepte übergestülpt
werden" oder "Möchtest du, daß deine Regierung mit dir machen kann was sie
will und dir keine Rechenschaft schuldig ist?"
Das stimmt allerdings.
Das mir jetzt allerdings zu politisch und nicht philosophisch... Aber
vielleicht denke ich auch falsch.