Am 23.09.21 um 02:12 schrieb Claus Zimmermann:
Meinst du vielleicht, daß die Regierung, anders als in
GB, auf den
Gesetzgeber einwirken kann?
Großbrittanien ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, weil es in seiner
Demokratie eine ständige Fortentwicklung ist und nicht wirklich sicher
festgeschrieben. In dieser Fortentwicklung hat es aber durchaus eine
gefestigte demokratische Haltung, lässt sich aber im Diskurs nicht so
leicht festnageln. Besseres Beispiel sind da vielleicht die Kollonien
wie die USA die mit dem Aufgreifen der Ideen der französischen
Revolution die Regierung vom Parlament getrennt haben. Der Präsident
stellt die Regierung und wird gesondert gewählt zu dem Parlament. Die
Regierung kann eine Parlamentsmehrheit haben, muss dieses aber nicht.
Das entscheidet der Wähler. In Frankreich ist das ähnlich. Sicherlich
ist die Ernennung der obersten Richter durch die Politik möglicherweise
auch zu kritisieren. Allerdings erfolgt die Trennung zur Tagespoltik
auch dadurch, dass sie auf Lebenszeit ernannt werden. In anderen
Teilregionen werden auch Richter und Staatsanwälte gewählt.
In Deutschland haben wir solcherlei Trennungen nicht. Tatsächlich wählen
wir ein Parlament, welches dann die Regierung bestimmt. Ebenso was
gerade in Bayern besonders übel ist, werden Staatsanwälte und Richter
von der Politik ernannt. Eine saubere Trennung zwischen Judikative,
Exekutive und Legislative liegt im Grunde nicht vor, sondern die
Parlamentsmehrheit krallt sich im Prinzip auf lange Sicht alles. Eine
echte Kontrolle ist gerade bei jahrzehnterlang währender Regierung
eigentlich gar nicht mehr vorhanden.
Grüße,
Arnold