Fast alles müsste man aber schon begründen, z.B. auch die "Richtlinien
des Zusammenlebens im öffentlichen Raum", als die man die Verfassung
betrachten könnte. Die Begründung könnte etwa in der Entscheidung für
bestimmte Werte und Ziele bestehen. Nur wenn man nach einer Begründung
für diese Begründung fragt etc. etc. gerät man in den unendlichen Regress.
Die Frage "bist du sicher, daß du das wirklich willst?" richtet sich
natürlich an den Einzelnen, wie im Leben so an der Wahlurne.
Der "kollektive Wille" - wobei mir der Ausdruck nicht gefällt, sag z.B.
"Volkswille" und du weißt, worauf es hinausläuft - wird durch Wahlen und
Abstimmungen festgestellt und sollte zumindest nach meiner
Wertentscheidung unbedingt Minderheitenrechte respektieren. Wie das
technisch durchgeführt wird, ob durch Verhältnis- oder
Mehrheitswahlrecht, über welche Fragen abgestimmt wird etc. - darüber
kann man sicher verschiedener Meinung sein, ohne sich damit (in meinen
Augen) zu disqualifizieren.
Grüße, Claus
Am 15.05.19 um 16:22 schrieb Rat Frag:
Am So., 5. Mai 2019 um 16:41 Uhr schrieb Claus
Zimmermann
Wenn man alles begründen müsste, könnte man gar
nichts begründen, sondern würde in einen unendlichen Regress einsteigen.
Meines Erachtens erlaubt diese Überlegung allerdings einige relevante
und gehaltvolle Schlussfolgerungen. So sind alle Argumente, die eine
Art "Volksabstimmung" für eine Verfassung fordern, ungültig. Das
könnte in Bezug auf die europäische Union sogar echte Relevanz
entfalten.
Vielleicht sollte man statt nach Gründen manchmal
lieber fragen: bist du sicher, daß
du das wirklich willst?
Das Problem in diesem Zusammenhang ist eine Art "kollektiven Willen" zu
finden.
Es spielt ja keine Rolle, ob ich will oder nicht. Wenn es um den
persönlichen Willen gehen würde, würde jeder ein Königreich für sich
gründen... Vielmehr hält sich hier alles gegenseitig in Schach.