Am 25.11.2020 um 14:21 schrieb Karl Janssen via
Philweb <philweb(a)lists.philo.at>at>:
Was mich aber wirklich stört ist, dass, hervorgerufen
durch meine jeweilige Replik auf Deine Ausfälle gegen Religion, Theologie und ähnliche
Themen, andere Teilnehmer (insbes. stille Mitleser) durch eine in meinen Augen
unqualifizierte wie gleichermaßen verächtlich angelegte Religionskritik verletzt werden
könnten. Also lassen wir das Thema zwischen uns beiseite, eben weil Du mich nicht
„bekehren“ wirst und ich ebenso weit davon entfernt bin, Dir Religion nahezubringen (welch
absurdes Ansinnen das doch wäre!).
Hi Karl,
durch Religionskritik verletzt werden zu können, kann doch nicht als Argument gegen eine
öffentliche Diskussion ernst gemeint sein,- oder doch? In Deutschland kann man sich in der
Tat noch immer wegen Blasphemie strafbar machen. Und so bin ich natürlich dafür, den
Blasphemieparagrafen (§ 166 StGB) sofort abzuschaffen. Aber wie wahrscheinlich ist das im
Gottesstaat Deutschland? Ich finde es empörend, dass einem Religionskritiker immerhin drei
Jahre Knast drohen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html
<https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html>
In Hamburg wurden unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit und aus Respekt vor der
Verletzung religiöser Gefühle sogar Demonstrationen von Isamilsten genehmigt, die sich
durch die Islamkritik Macrons verletzt fühlten. Ja, wie kann man sich nur über die
Enthauptung eines Landsmanns empören!? Das geht natürlich entschieden zu weit …
Es grüßt,
Ingo