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http://freiheitsaktion.de
Am 06.11.22 um 03:16 schrieb Arnold Schiller über PhilWeb:
 
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http://freiheitsaktion.de
 Am 06.11.22 um 03:11 schrieb Karl Janssen über PhilWeb:
   Am
06.11.2022 um 01:12 schrieb Arnold Schiller über PhilWeb 
 <philweb(a)lists.philo.at>at>:
 
  Die solches inszenieren, sind längst nicht die
letzte Generation, 
 sondern das Letzte, was eine Gesellschaft braucht. 
 Nun denn, wenn du das so sieht, ich sehe es absolut konträr. Deren 
 Forderungen sind überaus vernünftig angesichts der herannahenden 
 Katastrophe. Selbst wenn ich heute auf dem Rotkreuzplatz eine 
 gänzlich andere Protestform wählte
 
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/demonstration-sozialpolitik-armut-1.56…
 
 Jetzt hab ich noch diesen Artikel in der SZ gelesen. Wo ist das 
 Problem dabei? 
 
 Das Problem dabei ist, dass du es für legitim hälst, jemanden der eine 
 Protestform wählt, die dir nicht genehm ist, mit 30 Tage 
 Freiheitsentzug zu bestrafen. Das ist das Problem. Übrigens, das kann 
 dir schneller passieren als einem Lieb ist, bei einem Fototermin vor 
 dem 60er Stadion hat mich ein dortiger Polizist glücklicherweise nicht 
 in Gewahrsam genommen, aber derzeit laufen immer noch vom K43 
 Ermittlungen gegen mich wegen einer unangemeldeten Versammlung. 
 Ausgang offen. Wäre ich Klimaaktivist gewesen, würde ich hier 
 wahrscheinlich nicht schreiben können, sondern sässe in Gewahrsam.
 
Was nun Sitzblockaden anbelangt, ist das alles schon mal 
höchstricherlich bis zum Bundesverfassungsgericht abgehandelt worden, 
zwar kann es strafbar sein, aber nur unter Abwägung und dem 
Beschwerdeführer der Sitzblockade wurde stattgegeben mit den Worten:
"Die Verfassung gebietet es nach übereinstimmender Ansicht des Senats 
nicht, Sitzdemonstrationen der vorliegenden Art. sanktionslos zu lassen. 
Geboten ist jedoch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des 
§ 240 StGB in dem Sinne, daß die Bejahung nötigender Gewalt im Falle 
einer Ausweitung dieses Begriffes nicht schon zugleich die 
Rechtswidrigkeit der Tat indiziert, daß vielmehr die vom Gesetzgeber als 
Korrektiv vorgesehene Verwerflichkeitsklausel des Absatzes 2 unter 
Berücksichtigung aller Umstände heranzuziehen ist. Da dies bei der 
Beurteilung der Sitzblockade in Neu-Ulm unterblieben ist, mußte der 
Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 6) stattgegeben werden."
In anderen Fällen wurden Geldstrafen verhängt, welche auch in dem 
Verfassungsgerichtsurteil erwähnt wurden. In keinem Fall wurden 
Haftstrafen verhängt. Eine Geldstrafe an sich ist legitim ein 
Freiheitsentzug im Grunde verfassungswidrig, weil es den Gewaltbegriff 
überziehen würde. Damit ist im Grunde vollkommen klar, dass der 30tägige 
Gewahrsam ohne Urteil und Verfahren auf alle fälle verfassungswidrig 
ist. Wer das befürwortet, ist im Grund ein Feind der freiheitlich 
demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem 
Grundgesetz.