Am 08.08.2021 um 02:31 schrieb Karl Janssen:
... Was soll denn dieser Hinweis auf eine typisch schwammig geführte
juristische Auslegung? ...
Zwei Fliegen auf einen Schlag? Hätte eine nicht genügt? Diskussion über
juristische Auslegung oder Diskussion über Angebrachtheit eines Hinweises.
Einerseits geben sich die Juristen, in so einem Spezialfall sehr viel
Mühe, um sich begrifflich mit einer bestimmten Sache von tausenden
Verfahren auseinander zu setzen, wobei sie dann über 90% der Klagen
nicht annehmen. Es wurde hier doch die Gruppe der Juristen als
Schiedsrichter angesprochen. Und ich bin wirklich nicht der Vertreter
der Gruppe, die sich juristisch-begrifflich mit den Sachen
auseinandersetzt, weil ich mich allgemein nicht begrifflich mit den
Sachen auseinander setze. Mit dem Wort "schwammig" könnten sich schon
einige beleidigt fühlen, ich nicht, sogar wenn ich gemeint war,
sozusagen als Mitläufer. Wenn es sich auf die Auslegung bezog, dann kann
statt "schwammig" gesagt werden: Mit dem Urteil soll eine Grenze gesetzt
werden. Ich zeigte nur, wo sie gesetzt wurde und betonte die
Gemeinsamkeiten mit anderen Fällen, beging damit den Fehler der Äpfel
und Birnen, zugegeben.
Die auslegende Gruppe ist übrigens fast allgemein anerkannt, viele sehen
sie als höchste an. Einige denken mit Gustav Radbruch, dass das nicht so
einfach ist. Aber Radbruch war ziemlich vorsichtig, das war das
Mindeste, was gesagt werden kann.
Joseph Hipp