Am 19. Mai 2024 09:09:37 MESZ schrieb "Ingo Tessmann über PhilWeb"
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Am 18.05.2024 um 22:35 schrieb Claus Zimmermann
über PhilWeb <philweb(a)lists.philo.at>at>:
Die Zygote oder Blastozyste verlassen aber nicht nach neuen Monaten den Körper der Frau,
um dann als Mensch durch die Welt zu spazieren. Diese Entwicklung zu unterbinden, ist in
meinen Augen nicht einfach ein unproblematischer Akt der Selbstbestimmung, sondern grenzt
an Fremdbestimmung.
Moin Claus,
Selbst- und Fremdbestimmung beziehen sich auf normalsinnig handlungsfähige Menschen.
Insofern nehme ich nicht an, dass Du einen Embryo als fremdbestimmt bezeichnetest, Dich
vielmehr auf den möglichen Vater beziehst, der durch die von ihm geschwängerte Frau
fremdbestimmt werden könnte. Das ließe sich analog zur Rechtslage bei Schwangerschaften
durch Samenspenden klären.
Ich sagte, es grenze an Fremdbestimmung. Es wird zwar im frühen Stadium der
Schwangerschaft vermutlich nicht in eine schon vorhandene Gegenwart eingebrochen aber
Zukunft verhindert.
Ich finde es
richtig, verschiedene Fälle zu unterscheiden und nicht alles in den einen Topf der
Selbstbestimmung zu werfen.
Wenn z.B. die Geburt lebensbedrohlich wäre, läge auf der einen Seite der Waage ein Leben
und auf der anderen ein Lebenskeim. Bei der Abgrenzung kann die Wissenschaft helfen.
Wann entwickelt sich z.B. aus zwei verschmolzenen Zellen ein Gehirn, wann entwickeln sich
Sinnesorgane?
Wie wir uns dazu verhalten sollen, kann uns die Wissenschaft aber nicht sagen. Sie ist
nur für Tatsachen zuständig, nicht für Werturteile und Vorschriften. (CZ)
Im Detail sind Embryonal- und Fetalentwicklung undurchschaubar vielfältig und nur
experimentell und mathematisch annährbar. Das Recht sollte demgegenüber einfach und
alltagstauglich sein. Menschliches Leben beginnt frühestens mit dem ersten Atemzug. (IT)
Frühestens? Eventuell auch später? Bei so dünnem Eis bin ich ganz vorsichtig.
Auf dem Weg dorthin von der Zygote bis um Fetus im
Uterus der Frau dauert es rund neun Monate. Insofern sind die vom Expertenrat empfohlenen
zwölf Wochen als Begrenzung für einen unbedingten Schwangerschaftsabbruch ein Kompromiss
für den Normalfall, der der Frau hinreichend Bedenkzeit einräumt, aber noch keine
Gehirnentwicklung beim Fetus ermöglicht hat, wobei Sinnesempfindungen und Bewusstsein
nicht bereits mit den ersten Sinnes- und Nervenzellen entstehen. Die der Selbstbestimmung
widersprechende Beratungspflicht sollte natürlich durch ein Beratungsangebot ersetzt
werden. Die Ampel-Koalitionäre sind sich hinsichtlich der Entkriminalisierung des
Schwangerschaftsabbruchs sogar selten einig, dennoch trauen sie es sich nicht zu, ein
entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Mich enttäuscht das. (IT)
12 Wochen sind vielleicht ein akzeptabler Kompromiss. Es wird ja ohnehin nicht bestraft,
du möchtest nur die durch das symbolische Damoklesschwert ausgedrückte Missbilligung
beseitigen. Ich finde ja auch, dass es Fälle gibt, in denen es nichts zu missbilligen und
zu stigmatisieren gibt, finde aber nicht, dass in der anderen Waagschale gar nichts
liegt.
Claus
IT
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