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Am 08.08.2021 um 00:53 schrieb Joseph Hipp via Philweb
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[Philweb]
Am 07.08.21 um 20:53 schrieb Karl Janssen via Philweb:
... um angesichts einer derart kollektiven Schuldzuweisung zu bewerten, hier würde eine
breit angelegte Reaktion dazu beitragen, mir beispielsweise aufzuzeigen, dass meine
Reaktion unbegründet ist.
Aus den Pressemitteilungen vielleicht aus dem Zusammenhang gerissen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
"Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar
auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein
Kollektiv erfasst, kann zwar unter bestimmten Umständen ein Angriff auf die persönliche
Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein.
Was soll denn dieser Hinweis auf eine typisch schwammig geführte juristische Auslegung?
Ich bin hier von Waldemar als Kirchenmitglied konkret gemeint und beschuldigt, durch
Kirchensteuerzahlungen kriminelle Machenschaften einer kriminellen Vereinigung zu fördern!
Es ist mein verdammtes Recht, mich dagegen zu verwehren!
Karl
Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer kann auch
die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden, weil es bei den Vorwürfen an
große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale
der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht des Sprechers bestehenden Unwert des
Kollektivs geht. Jedoch ist es verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige
einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend
überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe
des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet."
Das Urteil ist online, ein anderer Fall, ja, Äpfel nicht mit Birnen vergleichen geht
nicht. Als Fehler-Sucher ist dieser Fehler, wenn es einer ist, zu bedenken, nur geht es
auch um die Gemeinsamkeiten.
Ist die Gruppe der ... überschaubar?
"Reaktion unbegründet?" Das Gericht würde vielleicht schreiben: "Die
persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds kann nur schwach sein." Dann meint
es wohl: "Die Durchschnittsperson der Gruppe kann nicht stark betroffen sein. Also
die Reaktion mag zwar begründet sein, aber sie kann nur schwach sein." So ungefähr?
Hat das Gericht denjenigen, der seine Reaktion begründete, übergangen?
Joseph Hipp
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