Es ging zunächst themengemäß darum, daß sich die Rechtsfolge nicht von selbst aus dem
Tatbestand ergibt oder schon darin enthalten ist wie auch ein Gerechtigkeits- oder
Werturteil nicht schon in der Beschreibung einer Handlung enthalten ist und nur
schlußfolgernd herauspräpariert werden muß, damit man es deutlich sieht.
Dann liegt, immer noch im Rahmen des Themas "Sein und Sollen", die Frage nah:
wie kommen die Rechtsfolge und die genannten Urteile zustande? Da sind die beiden Thesen
"angeboren" und "anerzogen" sehr verbreitet und vielleicht einseitig.
Die Untersuchung der konkreten Umstände, unter denen ein konkreter zweiter Schritt getan
wird, die Frage, was das eine mit dem anderen zu tun hat, wäre Gegenstand der genannten
Wissenschaften. Nicht so die Frage, ob "jedes Blatt beschrieben" werden kann,
denn sie kann nicht dadurch beantwortet werden, daß man sich eine begrenzte Zahl von
Blättern ansieht. Dazu muß man seinen Kopf aufräumen, d.h. wir haben es mit einer
philosophischen Frage zu tun.
-------- Ursprüngliche Nachricht --------Von: Rat Frag <rat96frag(a)gmail.com> Datum:
13.03.17 22:45 (GMT+01:00) An: Claus Zimmermann <Zimmermann.Claus(a)t-online.de> Cc:
philweb <Philweb(a)lists.philo.at> Betreff: Re: [Philweb] Eine Überlegung zu Humes
Gesetz
Am 13. März 2017 um 17:57 schrieb Claus Zimmermann:
"Ein Schluß vom konkreten Sein oder tatsächlichen Verhältnissen auf ein Sollen ist
nicht zulässig" oder "Ohne Sollen in den Voraussetzungen keins in der
Schlussfolgerung".
Würde ich unterschreiben.
Ich hiel den Gedanken auch für sehr plausibel. Mir sind nur auch Zweifel gekommen.
Allerdings ist diese Hinzufügung nicht willkürlich, sondern hängt, wie ich glaube, mit
unserer Erziehung und unserer Natur - und damit doch wieder mit einer Art Sein -
zusammen (und vielleicht mit diversen Interessen). Wir würden rechtlich und moralisch
vermutlich nicht so urteilen, wie wir es tun, wenn wir anders erzogen wären. Man kann
sich aber auch Fälle zumindest vorstellen, in denen jede moralische Erziehung an etwas
abprallt, was man Wertblindheit nennen könnte.
Hier betreten wir aber den Bereich der Rechtssoziologie, Psychologie, Geschichte usw.
verlassen damit aber auch den engeren Bereich der Ethik, sofern sie sich mit normativer
Moral befasst.
Was bei mir wiederum interessante assoziationen weckt ("Überlegungen" würde ich
sie nicht nennen wollen).
Wenn man das tut, hat man das Sollen heimlich, still und leise in die Voraussetzungen
geschmuggelt. Wie du ja auch selbst sagst.
Wobei ich glaube, dass diese "impliziten Voraussetzungen", sich noch in anderen
Schlussfolgerungen finden, ja in der Praxis der Normalfall sind.
Die "Interpretation" von P3 im letzten Absatz deiner mail ist meiner Meinung
nach nur eine Umformulierung. Entweder man versteht den Begriff des Verbrechens rein
rechtstechnisch, dann ist kein Werturteil impliziert. Oder man verbindet es mit einem
Werturteil, dann hat man die Voraussetzung eingeführt.
Das ist durchaus richtig.
-------- Ursprüngliche Nachricht --------Von: Rat Frag <rat96frag(a)gmail.com> Datum:
13.03.17 22:45 (GMT+01:00) An: Claus Zimmermann <Zimmermann.Claus(a)t-online.de> Cc:
philweb <Philweb(a)lists.philo.at> Betreff: Re: [Philweb] Eine Überlegung zu Humes
Gesetz
Am 13. März 2017 um 17:57 schrieb Claus Zimmermann:
"Ein Schluß vom konkreten Sein oder tatsächlichen Verhältnissen auf ein Sollen ist
nicht zulässig" oder "Ohne Sollen in den Voraussetzungen keins in der
Schlussfolgerung".
Würde ich unterschreiben.
Ich hiel den Gedanken auch für sehr plausibel. Mir sind nur auch Zweifel gekommen.
Allerdings ist diese Hinzufügung nicht willkürlich, sondern hängt, wie ich glaube, mit
unserer Erziehung und unserer Natur - und damit doch wieder mit einer Art Sein -
zusammen (und vielleicht mit diversen Interessen). Wir würden rechtlich und moralisch
vermutlich nicht so urteilen, wie wir es tun, wenn wir anders erzogen wären. Man kann
sich aber auch Fälle zumindest vorstellen, in denen jede moralische Erziehung an etwas
abprallt, was man Wertblindheit nennen könnte.
Hier betreten wir aber den Bereich der Rechtssoziologie, Psychologie, Geschichte usw.
verlassen damit aber auch den engeren Bereich der Ethik, sofern sie sich mit normativer
Moral befasst.
Was bei mir wiederum interessante assoziationen weckt ("Überlegungen" würde ich
sie nicht nennen wollen).
Wenn man das tut, hat man das Sollen heimlich, still und leise in die Voraussetzungen
geschmuggelt. Wie du ja auch selbst sagst.
Wobei ich glaube, dass diese "impliziten Voraussetzungen", sich noch in anderen
Schlussfolgerungen finden, ja in der Praxis der Normalfall sind.
Die "Interpretation" von P3 im letzten Absatz deiner mail ist meiner Meinung
nach nur eine Umformulierung. Entweder man versteht den Begriff des Verbrechens rein
rechtstechnisch, dann ist kein Werturteil impliziert. Oder man verbindet es mit einem
Werturteil, dann hat man die Voraussetzung eingeführt.
Das ist durchaus richtig.