Am 03.01.2020 um 19:32 schrieb Claus Zimmermann
<mail(a)clauszimmermann.de>de>:
Daß "nichts immer gilt", liegt meiner Meinung nach daran, daß wir einen Satz,
der der äußeren Form nach auch eine Feststellung sein könnte, nur dadurch gegen
Falsifizierung immunisieren können, daß wir ihn als Definition behandeln. Da damit nichts
behauptet wird, ist weder etwas zu beweisen, noch zu widerlegen.
In welche Kategorie der simple Satz "auf Blitz folgt Donner" fällt, wäre ihm
also nicht anzusehen, sondern durch die Testfrage zu entscheiden, ob eine Widerlegung
zugelassen wird. Wenn das der Fall ist, scheint es sich mir um eine Aussage über ein
erfahrungsgemäss regelmässiges Zusammentreffen von Ereignissen zu handeln.
Ähnliches scheint mir für alle weiteren Beobachtungen und Begriffsbildungen bei der
gründlicheren Erforschung des Phänomens zu gelten.
Da sehe ich die Berechtigung des Satzes "an allem muss gezweifelt werden", denn
wer Zweifel nicht zulässt, sagt in der Regel nicht "ich behaupte ja gar nichts",
sondern beruft sich auf höhere Einsicht.
Die Möglichkeit und Berechtigung des Zweifels bedeutet aber nicht, daß wir uns nicht auf
Schritt und Tritt nach diesem immer falsifizierbaren Erfahrungswissen richten würden.
Selbst Klimaskeptiker tun das, solange es ihnen nicht politisch gegen den Strich geht.
Hi Claus,
im Alltag denken wir über unsere Gewohnheiten zumeist gar nicht nach. Erst wenn wir darauf
hingewiesen werden oder mit ihnen scheitern, ändern oder wechseln wir sie einfach. Dabei
ist das weitergehende Erfahrungswissen überhaupt nicht falsifizierbar, da es sich immer
nur um Wahrscheinlichkeitsannahmen handelt und Ausnahmen die Regel bestätigen. In den
Wissenschaften kommt es auf die Beweise an, weshalb bloße Behauptungen stets anzuzweifeln
sind. Hinsichtlich des Klimawandels hat sich der IPCC nicht damit begnügt, die Prognosen
bloß mitzuteilen, sie vielmehr auch wahrscheinlichkeitsgewichtet. Aber wer liest schon die
Originalarbeiten?
Es grüßt,
Ingo