Guten Tag,
wieder erlaube ich mir die, wie ich hoffe, verzeihliche Unhöflichkeit
eine Art "Digest-Antwort zu liefern, indem ich stückweise zitiere und
meine Antwort darunter setze. Ich beginne:
Am Do., 2. Okt. 2025 um 08:08 Uhr schrieb Ingo Tessmann über PhilWeb
<philweb(a)lists.philo.at>at>:
Dir geht es um metaphysische Wahrheit, die scheinhaft
vage ist. Mir geht es um nachvollziehbare MINT-Wahrheit.
Damit machst du es dir, in meinen Augen, doch völlig zu leicht.
Wie definierst du einen Beweis?
Am Di., 7. Okt. 2025 um 15:15 Uhr schrieb tessmann--- über PhilWeb
<philweb(a)lists.philo.at>at>:
Wie rational ist die Definition von Wahrheit als die
Übereinstimmung von Verstand und Ding? Ich halte sie für eine Scheindefinition; denn was
ist mit Übereinstimmung und Verstand gemeint?
Das ist in der Tat ein Gegenstand von philosophischem Interesse und es
wurde meines Erachtens aus verschiedenen Traditionen heraus
interessante Bücher und Aufsetze zu diesem Thema publiziert.
Wie soll denn ein Satz mit „Wirklichkeit“
übereinstimmen können, wenn nicht klar ist, was mit „Wirklichkeit“ gemeint sein mag.
Frege hat einmal geschrieben, dass es gewisse Begriffe gibt, die nicht
weiter definiert werden können, da eine Definition die Reduktion von
einem komplexen Begriff auf einfachere bedeutet und das eben bei
einfachen Begriffen nicht mehr möglich ist.
Damit kontere ich Carnap.
In der Tat ist deine Frage mit der Wirklichkeit eine gute, auch wenn
ich es nur sehr ungern einräume.
es sind weitere Kriterien zu finden, die eine
Entscheidung ermöglichen. Juristen haben ihre Prozessordnung,
Ach Mensch. Diese ganzen Mittel sind doch nur das: Mittel-zum-Zweck.
Sie führen mit Sicherheit zu Reliabilität, aber nicht zur VALIDITÄT.
Um es kurz und schmerzlos zu halten, in den USA kann es sein, dass der
Täter mit den Messer in der Hand erwischt wird, aber dass er, weil die
Beweismittel gegen ihn unrechtmäßig erlangt worden sind, dennoch
freigesprochen werden muss. Es kann eigentlich klar sein, dass jemand
schuldig ist und dennoch kann das Beweismittelrecht ihn aufgrund einer
willkürlichen Regelung freisprechen.
Die These „Ein Satz kann auch ohne Beweis wahr sein“
verstehe ich also bloß alltagsvage mit „wahr“ als M-Wahrheit oder Wahrhaftigkeit.
Ich verstehe nicht, was ein "Beweis" sein soll, wenn nicht eine Art
Mittel, um eine Wahrheit aufzuzeigen.
Der Begriff des Beweises setzt bereits einen Begriff der Wahrheit
voraus. Der Beweis zeigt die Wahrheit auf. Es kann aber natürlich sehr
wohl wahre Aussagen geben, die nicht bewiesen werden können.
Wenn wir bei juristschen Sachverhalten verbleiben ist das doch klar.
Am Di., 7. Okt. 2025 um 15:29 Uhr schrieb waldemar hammel über PhilWeb
<philweb(a)lists.philo.at>at>:
(1) wenn ihn niemand betrachtet, oder ein detektor
oder andere wechselwirkungen ihn sonst "anmessen", ist es in der tat richtig
auszusagen "der mond ist nicht existent", denn dann wäre mond ein
abgeschlossenes = nichtexistentes system
Wenn wir diesen Satz voraussetzen, dann würde man zu absurden
Ergebnissen kommen.
In der Physik ist es klar, dass es nicht-wechselwirkende Systeme gibt.
Jedes Teilchen hat einen Ereignishorizont, jenseits davon kann es
nicht wirken.
Demnach könnte z. B. alles, was hinreichend weit von uns entfernt ist,
aufhören zu existieren.
Mit besten Wünschen,
RF.