Cz: „Unter einem Zustand der Aufmerksamkeit würde ich oder, wenn ich mich nicht irre, man
verstehen, dass die Sinne oder Gedanken auf einen bestimmten Gegenstand gerichtet sind.
Das hängt auch, aber doch nicht nur davon ab, was auf mich einwirkt.“
Und zu Libets Experiment:
cz: „Wenn es also weder ein unwiderstehlicher Drang, noch ein Entschluss ist, der
willkürliche, gewollte Handlungen ausmacht, was ist es dann? Erweist sich die
Willensfreiheiheit als Einbildung?
Wenn wir uns etwas vorgenommen haben, das wir durch verschiedene einfache Handlungen in
die Tat umzusetzen versuchen, sind wir insofern in gewissen Grenzen unsere eigenen Herren.
Wir wollen das Ziel erreichen und die Handlungen, mit dem wir uns ihm schrittweise
annähern, sind als Mittel zu diesem Zweck auch gewollt. Hier unterscheiden wir auch nicht
nur ausnahmsweise zwischen Wollen/Versuchen und Gelingen. Scheitern ist immer möglich.“
Das ist für mein Verständnis eine kurze, auf den entscheidenden Punkt gebrachte Erklärung
zum Begriff von Aufmerksamkeit. Ebenso klar und ohne Umschweife lebensnah die Feststellung
zur Handlungsplanung und -ausführung, insbes. deren vorgängiger Willensbildung. Alles
andere ist (pseudo)akademisches „Zerpflücken“, im Grunde unnötiges Psychologisieren
sinnvoll evolutionär angelegter Funktionen des Gehirns/ZNS.
Damit will ich natürlich nicht den Wert wissenschaftlicher Erforschung neuronaler Prozesse
schmälern, sondern einfach nur zum Ausdruck bringen, wie irreführend oder zumindest
irritierend Aussagen namhafter Hirnforscher (wie der von mir eigentlich geschätzte W.
Singer) sind, die von einer „Kränkung“ der Menschheit angesichts einer nicht verfügbaren
Willensfreiheit sprechen. Dabei wird schlichtweg unterschlagen, dass Menschen für deren
lebenspraktisches Handeln über eine durchaus hinreichende Herrschaft zur mentalen
Handlungsvorbereitung verfügen oder - wie Du es formulierst, Claus - diesbezüglich „ in
gewissen Grenzen unsere eigenen Herren“ sind.
Wirklich erstaunlich ist dabei, dass Forschende allen Ernstes vom Menschen als letztlich
willenloses Wesen sprechen und damit auch das gesellschaftlich etablierte Rechtssystem
unterhöhlen.
Was sollte einen Menschen noch als (bestimmungsgemäß) kreativ handelndes Wesen
auszeichnen, wenn er (sowohl evolutionsbedingt wie nun zunehmend auch durch Technisierung
seiner Umwelt) seiner Instinkte und obendrein seines freien Willens beraubt ist?
Bester Gruß an Dich und in die Runde! - Karl
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